Kreditangebote der Banken, vor allem diejenigen günstigen Top- Angebote, mit denen die Kredithäuser werben, sind in der Regel auf Angestellte mit einem festen Beschäftigungsverhältnis zugeschnitten und richten sich auch nur an Antragsteller aus dieser Berufsgruppe mit einem regelmäßigen Einkommen. Angebote für Selbstständige gibt es von Kredithäusern nur in den seltensten Fällen und meistens nur auf Nachfrage. Im Gegensatz zu einem Angestellten in einem Beschäftigungsverhältnis, benötigt aber gerade der Freiberufler einen wesentlich größeren finanziellen Spielraum und hat einen erhöhten Bedarf an Finanzierungsmitteln. Egal ob es um eine Erweiterungsinvestition im eigenen Geschäftsbetrieb geht, eine für die monatlichen Einnahmen nötige Anlage ersetzt werden soll, oder ausstehende Zahlungseingänge überbrückt werden müssen, die verschiedenen Möglichkeiten bei denen Fremdkapital benötigt und auch sinnvoll eingesetzt werden können sind äußerst vielfältig.
Bei jeder Geldanlage schließt der Kunde mit dem Bankinstitut einen Vertrag ab. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist da keine Ausnahme. Es entsteht auch hier ein Vertrag. Dabei benötigt die Bank eine Legitimationsprüfung. Das Gesetz schreibt vor, dass den Banken ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass vorgelegt wird. So zeichnet die Bank die wichtigsten Daten des Kunden auf, darunter den Namen, die Staatsangehörigkeit, es wird auch eine Unterschriftsprobe hinterlegt. Wenn es um das Tagesgeld geht, erfolgt jedoch meistens eine Kontoeröffnung per Internet. Die Identifikation des Kunden findet nicht so wie bei den Filialbanken statt, man nutzt dabei das PostIdent Verfahren. Die Banken verlangen bei der Kontoeröffnung des Tagesgeldes fast nie die Mindesteinlage. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sichert das Tagesgeld des Kunden in Deutschland ab. Es ist eine Sicherung des Kapitals gewährleistet, indem die Mindeststandards der EU-Richtlinie eingehalten werden.