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Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass sie bei einem Antrag auf einen Kredit direkt per Unterschrift zustimmen, dass die den Kredit vergebende Bank eine Auskunft bei der Schufa einholt, ob der Antragsteller auf den Kredit negative Einträge bei der Schufa sein Eigen nennt. Diese Erlaubnis sichern sich die Banken durch die so genannte Schufa-Klausel in Verträgen. Mit Hilfe der Schufa-Klausel, welche so gut wie immer bei der Eröffnung eines Girokontos und auch bei einem Antrag auf einen Kredit, auch bei einem Antrag auf Dispositionskredit, in dem Vertrag integriert ist, erteilt der Antragsteller dem Kreditinstitut die Erlaubnis zur Übermittlung von Daten an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung).
Die Schufa-Klausel ist ein relevantes Element eines Kreditvertrages, und wenn man als Antragsteller dieser Klausel nicht zustimmt, ist bei den so gut wie allen Banken keine Kreditvergabe zu realisieren. Zumindest kann es passieren, wenn man die Schufa-Klausel streicht, dass bestimmte Zusatzleistungen rund um das Konto, wie zum Beispiel ein Überziehungskredit, eine EC-Karte oder eine Eurocard sowie eine Kundenkarte nicht an den jeweiligen Kunden vergeben werden. Durch die Schufa-Klausel befreit man die Bank zugleich vom Bankgeheimnis und erteilt ihr den Datenaustausch im Bezug auf persönliche Daten mit der Schufa. Auch wenn man ein Auto leasen will oder ein Handyvertrag abschließen möchte, ist die Schufa-Klausel in der Regel ein Bestandteil des Vertrags, mit der man sich mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Schufa einverstanden erklärt. Ohne Schufa-Klausel sind nur noch die wenigsten Verträge abzuschließen, und so muss manch einer zähneknirschend der Schufa-Klausel zustimmen oder anderenfalls auf den Abschluss des jeweiligen Vertrags verzichten.
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